Allgemein
1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.
2. Nachfolgend “Bildproduktionen” genannt beinalten alle Foto- und Videoaugnahmen.
3. Der Kunde bestätigt, dass er zur Zeit der Erstellung der Bildproduktionen das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ist dies nicht der Fall benötigt er eine schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
4. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
5. Die AGB gelten sowohl für Privat-, als auch Geschäftskunden. Abweichungen werden gesondert vereinbart und schriftlich vereinbart.
6. Jeder Kunde ist verpflichet seiner Informationspflicht nachzukommen und die AGB zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Mit einer festen Terminabsprache werden die AGB vom Kunden automatisch akzeptiert.
Vergütung
1. Bei der Herstellung von Bildproduktionen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Pauschalbetrag fällig. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomiete, Visagisten etc. sind vom Kunden zu tragen.
2. Wird die vorgesehene Zeit zur Erstellung der Bildproduktionen wesentlich überschritten, so erhöt sich das Honorar entsprechen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Bei Vereinbarung eines Zeithonorars wird auch bei Wartezeit das vereinbarte Stunden- bzw. Tageshonorar fällig.
2.2. Stundenhonorare werden bei nach vollen Stunden berechnet. Ist eine neue Stunde angebrochen wird eine weitere volle Stunde berechnet.
2.3. Anfahrtskosten per PKW werden mit 1€ pro Kilometer berechnet. Reisekosten mit Zug/Flugzeug werden die Kosten jeweiliger Tickets geltend gemacht.
3. Zahlungen sind unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Rechnungen sind sofort bar oder per Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
4. Erst nach Zahlungseingang werden die angefertigten Bildproduktionen innerhlab von 7. bzw 14. Tagen zur Verfügung gestellt.
Rücktritt
1. Sollte ein gebuchter Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mind. 72 Stunden vorher mündlich oder schriftlich abgesagt werden.
2. Wird der Termin nicht fristgerecht mind. 72 Stunden vor Termin abgesagt, muss ein Schadensersatz von 50% geleistet werden.
Wird der Termin sogar erst 24 Stunden oder weniger vor Termin oder gar nicht abgesagt, werden 100% des vereinbarten Honorars fällig.
Urheberrech
1. SCHILDROTH Visuals ist und bleibt Urheber der Bildproduktionen. Es wird lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, je nach Verinbarung für private oder gewerbliche Nutzung. Ein Weiterverkauf oder eine gewinnbringende Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Nutzungen oder Veröffentlichungen über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus benötigt es einer schriftlichen Erlaubnis und ggf. neue Honare.
2. SCHILDROTH Visuals ist stets als Urheber der Bildproduktionen zu nennen. Das gilt für soziale Netzwerke (Facebook, Youtube, Instagram etc.) genauso, wie auf der Webseiten im Impressum. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz.
3. SCHILDROTH Visuals behält sich das Recht vor erstellte Bildproduktionen vereinzelt für repräsentative Zwecke zu nutzen. Dazu zählen Verwendung auf sozialen Netzwerken und Website. Änderungen an diesem Recht müssen schriftlich festgehalten werden. Bei TfP-Shootings tritt eine Verwendung der Bilder für repräsentative Zwecke automatisch in Kraft, sofern keine anderen Absprachen vertraglich abgemacht wurden.
4. Soll nach bereits erfolgter Veröffentlichung für repräsentative Zwecke eine Löschung des erstellten Bildmaterials erfolgen, auf sozialen Netzwerken oder Website, etc., auch Jahre später so muss die abgebildete Person, egal ob Privatperson. Unternehmen oder Model (gilt auch bei TfP-Shootings), einen schriftlichen Antrag stellen inkl. vollständiger Rechnungsanschrift, Screenshots der besagten Bilder, Plattform der Veröffentlichung, sowie Zeitpunkt des erfolgten Uploads. Darüber hinaus stimmt die abgebildete Person zu, dass bei Löschung eine Pauschalgebühr als Aufwandsentschädigung, von 150 € je zu löschendem Foto, in Rechnung gestellt werden. Eine Zustimmung dieser Klausel erfolgt direkt bei Buchung der Dienstleistug bzw. der Vereinbarung eines abgesprochenen Shooting auch ohne weitere Absprache. Die Person ist selbst verpflichtet sich hierüber zu informieren.
4.1. SCHILDROTH Visuals behält sich vor Anträge auf Löschung abzulehnen, wenn solch eine Forderung unverhältnismäßig ist oder die Bildwerke für die Repräsenentation von Qualität und Expertise existenziell ist. Sollte eine Löschung dennoch unausweichlich sein, erklärt sich der Antragssteller bereit eine pauschale Schadenersatzforderung in Höhe von 5.000€ zu zahlen.
5. SCHILDROTH Visuals behält sich das Recht vor selbstständig Bilder zu löschen, der dem repräsentativen Zwecke nicht mehr entsprechen. Dafür brauch es kein Absprachen.
6. SCHILDROTH Visuals selbst kann formlos Nutzungsrechte einschränken und entziehen, wenn Bilder nicht mehr repräsentativen Zwecke dienen und den Qualitätsansprüchen nicht mehr genügen oder diese zweckentfremdet werden.